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29. März 2025

Kieferorthopädische Frühbehandlung

Bereits im kindlichen Milchgebiss oder zum Zeitpunkt des Zahnwechsels können

Bereits im kindlichen Milchgebiss oder zum Zeitpunkt des Zahnwechsels können Fehlstellungen der Zähne oder der Kiefer vorkommen. Deshalb ist es wichtig schon Kleinkinder an den Zahnarztbesuch zu gewöhnen. Hierbei wird nicht nur ein Augenmerk auf Erkrankungen der Zähne gerichtet sondern auch Zahnlücken, falsche Verzahnungen oder schlechte Angewohnheiten (Habits) beurteilt. Habits können zum Beispiel Daumenlutschen oder ein zu langes Tragen des Schnullers sein. Beide Angewohnheiten hinterlassen bereits im Milchzahngebiss ihre massiven Auswirkungen.

Im Alter von 2,5 Jahren ist das Milchgebiss in der Regel vollständig, 20 Milchzähne befinden sich nun in der Mundhöhle der jungen Menschen. Sollte nun kieferorthopädischer Behandlungsbedarf bestehen, ist das bereits ein guter Zeitraum um damit zu beginnen. Denn bestimmte Kiefer- oder Zahnveränderungen sollten möglichst früh behandelt werden. Dazu zählt zum Beispiel ein offener Biss, d.h. zwischen Oberkiefer und Unterkiefer Zähnen fehlt der Kontakt, es ist kein Abbeißen möglich. Das ist eine typische Auswirkung des Daumenlutschens oder des zu langen Tragens eines Schnullers. Auch kann im Kleinkindalter bereits ein „Unterbiss“ bestehen. Dabei lagert sich häufig die Unterlippe zwischen den Zähnen ein und verschlechtert die Zahnfehlstellung noch. Desweiteren ist bei Kleinkindern häufig ein so genannter frontaler Kreuzbiss zu finden. Dabei stehen die unteren Schneidezähne beim Zubeißen vor den oberen Schneidezähnen und hemmen so das Wachstum des Oberkiefers.

Nicht immer werden notwendige Frühbehandlungen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Es gibt dazu ein Einteilungssystem, den so genannten KIG, das Schema zur Einstufung des kieferorthopädischen Behandlungsbedarfs. Fehlstellungen, die nicht von den Krankenkassen übernommen werden, sind aus medizinischen Gründen zwar erforderlich aber aufgrund des laut Krankenkassen zu geringen Ausprägungsgrades nicht erstattungswürdig.

Warum sollte trotzdem eine Frühbehandlung erfolgen, auch wenn die Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt und dadurch private Kosten entstehen?

Auch wenn eine Fehlstellung anfangs nur gering ausgeprägt sein mag, kann es durch das weitere Wachstum zu einer Verstärkung der Problematik kommen. Dadurch ist später eine noch umfangreichere kieferorthopädische Behandlung notwendig. Je eher man behandelt umso geringer ist ggf. die weitere Ausprägung im Wachstum oder die Fehlstellung ist sogar endgültig korrigiert. Das macht eine weitere kieferorthopädische Behandlung überflüssig bzw. verkürzt die spätere Spangenphase erheblich. Falls zusätzlich eine spätere Behandlung mit einer festen Spange nötig sein sollte, ist eine kürzere Tragedauer für den behandelten Patient wesentlich angenehmer und weniger aufwendig.

Wir führen in unserer Praxis kieferorthopädische Frühbehandlungen durch und begleiten Ihr Kind bis ins Jugendalter und darüberhinaus. Durch unsere kieferorthopädische Ausbildung können wir rechtzeitig Fehlstellungen erkennen und behandeln.

Wenn Sie noch Fragen zu diesem oder anderen Themen haben, zögern Sie nicht und sprechen Sie uns einfach an, wir beraten sie gern!


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